Zuschussrichtlinien

Zweck der Stiftung ist die Förderung der CVJM-Jugendarbeit (CVJM = Christlicher Verein junger Menschen).

§2 Stiftungssatzung

Die Umsetzung der Förderung der CVJM-Arbeit erfolgt i.d.R. durch die Vergabe von Zuschüssen, die sich im Wesentlichen in zwei Formen zeigen:

  1. Bezuschussung der Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterenden
  2. Bezuschussung von Projekten

Für die Förderung gelten grundsätzlich folgende Regeln:

  • Gefördert werden ausschließlich CVJM und deren Mitarbeitende, die vom CVJM Westbund als Verein oder Gruppe anerkannt sind und zum CVJM Kreisverband Rheinhessen gehören.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Aus zuvor erhaltenen Zuschüssen ergibt sich kein Anspruch auf eine fortgesetzte Förderung.
  • Die Zuschussmittel sind begrenzt. Die Stiftung behält sich vor, die Bezuschussung einzustellen, wenn die Mittel erschöpft sind.
  • Die Beratung und Entscheidung von Zuschüssen erfolgt auf Basis schriftlicher Anträge. Um den Bewilligungsprozess zu unterstützen bitten wir die bereitgestellten Formulare zu nutzen.

Um den Vereinen und den Mitarbeitenden die Antragstellung zu erleichtern haben wir zwei Zuschußanträge vorbereitet, die alle für die Bewilligungsentscheidung nötigen Daten zusammentragen: